Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG) dürfen öffentlich keine Aussagen zu speziellen Diagnostik- und Therapiemethoden getätigt werden. Ein Behandlungserfolg kann weder versprochen, noch in Aussicht gestellt werden.
In zahlreichen Studien und individuellen Heilversuchen am Menschen zeigten die meisten der dargestellten (Naturheil-)Verfahren gute Ergebnisse. Doch weise ich Sie darauf hin, dass die vorgestellten Behandlungsmethoden sowie auch die Wirkungen in der klassischen Schulmedizin bisher weder wissenschaftlich anerkannt noch als bewiesen gelten.
Grundsätzlich sehe ich mein Angebot nicht als Alternativbehandlung, sondern als ergänzendes Angebot zur Schulmedizin. Einige der erwähnten Behandlungsthemen erfordern eine sorgfältige schulmedizinische Diagnostik und Therapie. Soweit noch nicht erfolgt, verweise ich dann auf einen (Fach-)Arzt, um zu klären, ob die naturheilkundliche Therapie alleine oder als Ergänzung zur Schulmedizin erfolgen kann. Auch dieses Vorgehen folgt dem Prinzip der Ganzheitlichkeit.
Wie Sie den nächsten Schritt machen ...
Kontaktieren Sie mich einfach und sagen Sie mir, womit Sie in Resonanz gehen. Ich freue mich auf Sie und helfe Ihnen gerne weiter – mit über 30jähriger Erfahrung in der heilsamen Begleitung von Menschen!
Ihre Sabine Schütt, Heilpraktikerin
Herzlichen Dank und vielleicht bis bald
in der Klangvital Naturheilpraxis!
Sabine Schütt, Heilpraktikerin
Eulenweg 2 | 33659 Bielefeld
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